Leinenverordnung Wenzenbach: konkret
Heute habe ich den Beschluss wie auch den Lageplan zur neuen Leinenverordnung bekommen. Die Karten sind leider etwas unübersichtlich, ich werde aber versuchen, eine analog aufgebaute Karte zu erstellen und hier auch einzustellen. Die neue Leinenverordnung tritt laut Beschlussvorlage am 01.Juli in Kraft. Die bisherige endet am 13.06. Ob in den zwei Wochen Anarchie herrschen darf oder ob die nicht gültige letzte Schnellschuss Fassung gültig wird, ist nicht ersichtlich
Bis dahin in Worten das Wichtigste und ganz unten habe ich dann nach den Hinweisen angesichts der Beschlussvorlage noch Fragen an die nicht Wenzenbacher Mitleser (sicher das Gros…), die sich die ganzen Straßennamen sicherlich nicht unbedingt durchlesen wollen.
Das vielleicht wichtigeste und einzig wirklich positive: die Hundewiese unterhalb der Hauptschule fällt nicht unter die Leinenpflicht. Ebenso fällt die Wiese westwärts der Unterlindhofstraße, am Bach entlang, nicht unter die Leinenpflicht, außerdem ebenfalls nicht der Feldweg zum Sender und Tradl. Keine Leinenpflicht außerdem Richtung Roith ab den letzte Häusern (”an der Zell”).
Frei ist die Strecke ab Hauptschule am Tennisplatz vorbei bis auf Höhe der ersten Häuser (Richtung Waldheimweg). Muss mir allerdings noch genau anschauen, ob das Sommerstockbahn-Gelände nun auch dazu gehört oder nicht (Grenzen Sportplatz?).
Etwas kritisch ist ein Eck im Weihertal, dort ist nämlich eine Wiese (Zugang Richtung Friedhofssiedlung) leinenpflichtig, eine andere daneben nicht.
Weiterhin ist auch noch nicht klar, in wie weit die zum Teil behelfsmäßig angelegten Wege oberhalb des Schönberger Neubaugebiets betroffen sind. Und zu beachten ist dann auch noch die Leinenpflicht auf dem Weg Oberlindhofstraße Richtung Pestalozzistraße an der B16 entlang (naja, wer will da schon gern gehen…).
Probstberg hat ebenso wie Roith und Fußenberg, Irlbach und Grünthal mehr oder weniger kein Problem, denn hier gilt einfach die Regelung: dort wo Häuser stehen, muss angeleint werden.
Genau muss man sich nochmal den Radlweg anschauen. Die Grenze zum Stadtgebiet Regensburg verläuft ungefähr bei der Bahnschranke Thanhof (der übrigens zu Wenzenbach gehört und damit natürlich ebenfalls total leinenpflichtig ist), die Grenze Gemeinde Bernhardswald irgendwo hinter Birkmühle, ich denke ca. auf Höhe der großen Wiese.
Insgesamt hat man sich mit dem Plan nicht sonderlich viel Mühe gemacht, sondern einfach an allen bebauten Grundstücken entlang mal schnell eine Linie gezogen und nochdazu die Markierungen noch ziemlich unübersichtlich auf 20 Seiten verteilt. Die Linie um die Häuser ist dann auch ein ganz guter Anhaltspunkt für alle Wege ortsauswärts.
Hinweise, Rätsel und Fragen
Wichtig in der Leinenverordnung (oder besser der Beschlussvorlage vom 15.5. - sicher aber mehr oder weniger 1:1 die spätere Verordnung, nur die 1000 Euro, die hat man offenbar spontan ausgekartet) sind dann noch folgende Hinweise, die teils etwas schwammig formuliert sind
Nach §2 (1) gelten erwachsene Schäferhunde, Boxer, Dobermänner und Doggen immer zu den großen Hunden, auch wenn sie unter 50 cm sein sollten.
Nach §1(6) dürfen Hunde nicht nur nicht auf Spielplätze (was klar ist), sondern auch nicht in deren “näheren Umgriff” (Amtsdeutsch gibts…). Es gibt auch hier irgendwelche Karten, aber Ihr könnt Euch vorstellen, wie gut man dort erkennt, wo eine Gemarkung aufhört und anfängt, geschweige denn, wie man das selbst auf seinen eigenen Eindruck einer Wiese mappt.
Nach §1(5) muss ein Hundehalter seinen Hund körperlich beherrschen.
Kampfhunde sind auf 1,20 m Leinen beschränkt. Zu Kampfhunden zählen reinrassige oder Mischlingshunde der Rassen Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (hier wird der Kampfund überall jeweils “stets vermutet”) sowie Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasiliero, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Neapolitano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler (bei diesen nur vermutet, bis eine Negativbescheinigung vorgelegt wird).
Soweit so gut. Eine Karte folgt. Falls mir jemand schon mal sagen könnte, was ein “näherer Umgriff” ist und ob nun mit §1(5) gemeint ist, dass eine zierliche Frau keine Dogge mehr ausführen darf (das Gewicht ist ja ein Wort, oder Johannes? -daher auch dieses Beispiel), wär das nett… Die Hunderassen schau ich mir jetzt auch mal an. Man muss ja nicht alles kennen…
Johannes
geschrieben am 29 Mai 09 um 22:01Trotz des ganzen Wahnsinns birgt diese Verordnung doch einiges Lustiges und legt Zeugnis von absoluter Ahnungslosigkeit ab.
Erstmal gibt es keine Doggen unter 50 cm, die Mindestgröße für Doggenhündinnen beträgt 70cm (für Rüden 82cm). Von Mischungen steht aber in §2 (1) nix, hmmm…
Und was bitte bedeutet denn “körperlich beherrschen”? Nie und nimmer kann und würde ich auch nur einen meiner “Buben” körperlich beherrschen, wenn die wirklich wollen. Das würde auch der Fall sein, wenn ich 1.95m groß und 135kg schwer wär. Ich hätte nicht den Hauch einer Chance und auch sicher nicht viel mehr Chance als eine zierliche Dame mit 55kg. Nein, die Formulierung ist an Schwachsinn kaum zu toppen und zeigt schlicht einfach die Inkompetenz der Gesetzesmacher :-(
Die Formulierung hat ganz sicher erheblichen Erklärungsbedarf!
liebe Grüße Johannes
PS: Den Begriff “Umgriff” kenn ich eigentlich eher von Konzerten, aber ich bin kein Jurist
PPS: Ich stell mir grad vor, wieviel Bußgeld ich zahlen würd, wenn ich mit beiden allein durch Wenzenbach marschieren würd, gut 150kg an der Leine ;-)
PPS: Ich bleib dabei, dass die Formulierung grundfalsch ist und doch fällt mir ein Beispiel ein, an das ich zu denken geneigt bin wenn ich sie lese: Bei uns in der Stadt gibt es einen Arzt (1.60m groß und max. 60kg schwer) mit einem Sarplaninac (mehr als 60kg, riesig). Der fliegt durch die FUZO und wickelt sich um jede Straßenlaterne um abzubremsen, weil er es nicht geschafft hat seinen Hund zu erziehen … leider ist der Hund sehr aggressiv und ich habe Angst wenn ich ihm begegne, weil ich nur hoffe, dass eine Straßenlaterne oder ein Baum in der Nähe ist, um den er sich wickeln kann, wenn wir ihm mit Hund begegnen ;-)
Anne-Kathrin
geschrieben am 30 Mai 09 um 18:34Also… Google Recherche ;-)
Alles bis auf die Geschichte “körperlich beherrschen” scheint sozusagen “deutscher Standard”. Auch der Zusatz mit der Dogge, dem Schäfer und dem Boxer, ebenso wie die Angabe der Klassifizierung von Kampfhunden. Und die 1000 Euro gehören auch zum Standard, um richtig Überzeugungsarbeit leisten zu können.
Die Leinenlänge ist allerdings oft 3 Meter.
Es bleibt also die Geschichte mit dem körperlich beherrschen… da muss ich noch recherchieren.
Umgriff - das gibt es. Hatte ich auch noch nie gehört. Wieder was Nettes aus dem Amtsdeutsch dazu gelernt ;-)
Johannes
geschrieben am 30 Mai 09 um 18:51Also die Formulierung “körperlich beherrschen” empfinde ich als extrem widerlich (aus mehreren Gründen), abgesehen von o.g. Argumenten, dass das - wenn wir es wörtlich verstehen wollen - ohnehin nicht geht.
Gemeint ist wohl “halten können”, “führen können” o.Ä., siehe mein Beispiel des Arztes…
Aber selbst das Beispiel dürfte eben - und da liegt ja der Knackpunkt, denke ich - nicht verallgemeinert werden, denn es liegt nicht an des Arztes 60kg, sondern es liegt daran, dass er seinen Hund nicht erzogen hat bzw. mit ihm nicht zurecht kommt.
Und erzogen hin oder her, … wir hatten heute eine erwähneswerte Situation: Nach der Behandlung im Ordinationsraum der Klinik “stürzt” Paris möglichst schnell (auf 3 Beinen) raus und lässt den Hund, der grad reingeht im schmalen Vorraum links liegen, er will nur raus … ich Bel Ami an der Leine, der stürmt nach und lässt diesen Hund eben nicht links liegen, sondern will hin und setzt kurzfristig all seine Kräfte ein, ein “Fuß” oder was auch immer sitzt noch nicht 100%, dass es in dieser Situation, in der Bruchteile von Sekunden entschieden, gefruchtet hätte. Vor allem machten wir den Fehler anzunehmen, dass niemand dort sei, weil als wir reingingen auch niemand da war außer uns … und da war in der Tat ziemlich meine ganze Kraft gefordert, um vorbeizusteuern …
Will heißen, wenn er das kann, also auch in einer solchen Situation problemlos folgen kann, ist auch die zitierte zierliche Dame als Führerin kein Problem, folgt er nicht, kann es zum Problem werden …
Analoge Situationen können in der Stadt, in Geschäften etc. auftreten …
liebe Grüße Johannes
PS: Was ich mich natürlich in diesem Zusammenhang frage ist, wie das judiziert bzw. überprüft werden kann?
Isabella
geschrieben am 31 Mai 09 um 18:07Hi, die spinnen wohl bei euch!!!!?? Kleine Korrektur:
Doggen Hündinnen sollen laut Zuchtordnung mindestens 72 cm, und Rüden mindestens 80 cm Widerristhöhe haben, was aber nichts, aber auch gar nichts ändert!
Liebes Wuffi Isi